Zum Schutz unserer Tiere und Besucher bitten wir euch, folgende Regelungen zu beachten:
Jeder Besucher betritt den Naturpark auf eigene Gefahr.
Kinder unter 10 Jahren haben nur in Begleitung Erwachsener Zutritt zum Tierpark. Wird ihr Zutritt hiervon abweichend geduldet, so geschieht dies ohne jegliche Übernahme einer Aufsicht-, Haftungs- oder Fürsorgepflicht. Eltern übernehmen die Ersatzpflicht für alle Schäden, die von ihren Kindern verursacht werden.
Der Betreiber des Naturparks haftet nur bei Schäden, die von Mitarbeitern grob fahrlässig oder unter Vorsatz verursacht werden.
Es ist grundsätzlich untersagt, Tiere zu stören oder zu gefährden, Einfriedungen zu übersteigen und eingehegte Anlagen zu betreten.
Das Füttern von Tieren mit mitgebrachtem Futter ist grundsätzlich verboten. Bezieht Futter bitte ausschließlich aus unseren Futterautomaten. Mitgebrachtes Futter kann an der Hütte am Eingang abgegeben oder abgestellt werden.
Abfall ist in die dafür vorgesehenen Behältnisse zu entsorgen.
Das Mitführen von Hunden ist im Bereich der Kleingehege und des Spielplatzes verboten.
Eine Verletzung der hier genannten Regeln stellt eine Ordnungswidrigkeit
dar.